Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Vertriebsrecht", "Lizenzrecht", "Werberecht" und "Piraterie". Bei der Herstellung eines Produktes, beim Vertrieb und bei der Erbringung von Dienstleistungen können eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Rechtsgebieten relevant werden. So viele unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen es gibt, so viele unterschiedliche Regelungen gilt es zu beachten. Wir bieten Herstellern, Händlern und Dienstleistern eine solche umfassende Beratung im Immaterialgüterrecht (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht etc.), im Wettbewerbsrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Vertriebsrecht etc.) an.
Sicherung geistiger Eigentumsrechte und Rechtsdurchsetzung
Bereits bei der Produktherstellung beraten wir präventiv, wie Sie Ihre Produkte optimal schützen, um später gegen Produktnachahmer und Produktpiraten optimal vorgehen zu können. Eine solche präventive Strategie ist häufig zu empfehlen, da sich beim Markteintritt der Erfolg eines Produktes oftmals noch gar nicht absehen lässt und erst mit eingetretenem Markterfolg das Kopieren für Produktpiraten und Trittbrettfahrer interessant, d.h. für den Originalhersteller zum Problem wird. Wir sichern Ihre Patente-, Marken-, Design- und Urheberrechte und vertreten Sie vor den entsprechenden Patent- und Markenämtern in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren - auf nationaler oder internationaler Ebene.
Um kostspielige spätere Gerichtsverfahren mit Wettbewerbern zu vermeiden, prüfen wir auch, ob die Herstellung Ihres Produktes gegebenenfalls ältere Rechte von Wettbewerbern verletzen könnte (Recherchen nach älterer Marken, Patenten etc.) bzw. beraten Sie, wie Sie eine Rechtsverletzung vermeiden können.
Selbstverständlich vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in Verletzungsverfahren. Wir setzen Ihre Rechte effektiv gegenüber Verletzern durch und wehren unberechtigte Abmahnungen für Sie ab. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Pirateriebereich gehört dabei der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu unseren Kernkompetenzen (siehe hier).
Vertragsgestaltung und Vertrieb
Die Sicherung von geistigen Eigentumsrechten hilft nicht nur dabei, sich später gegen Wettbewerber und Nachahmer effektiv behaupten zu können, sondern ermöglicht es auch, Produkte über Lizenzvereinbarungen in größerem Umfang herzustellen und über ein Händlernetz weltweit zu vertreiben. Mit Hilfe von geistigen Eigentumsrechten können also neue Märkte schnell erschlossen werden. Ein optimaler Schutz der geistigen Eigentumsrechte verschafft damit ein Wettbewerbsvorteil im Markt, der für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein kann. | | Spätestens beim Vertrieb eines Produktes - sei es im Direktvertrieb durch den Hersteller oder durch Händler - bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen sind die spezifischen Regelungen des Patent-, Marken-, Designs-, Urheber- und Wettbewerberrechts zu beachten. Denn werden rechtsverletzende Produkte im Markt angeboten, drohen Unterlassungs- Schadensersatz-, Vernichtungs- und Rückrufsansprüche, die den weiteren Vertrieb des Produktes gefährden und erhebliche wirtschaftliche Einbußen - in Form von Schadensersatz, Anwaltskosten und vergeblichen Herstellungs- und Marketingkosten - zur Folge haben können. Wir beraten Hersteller und Händler umfassend in allen Fragen des Patent-, Marken-, Designs-, Urheber-, Wettbewerberrechts, Lizenz- und Vertriebsrechts:
Wir erstellen, prüfen und verhandeln Vertriebs-, Franchise- und Lizenzverträge, bauen für Sie rechtskonforme Vertriebssysteme (über Zwischenhändler oder über das Internet) auf und vertreten in Rechtstreitigkeiten zwischen Herstellern und Vertriebspartnern, z.B. wenn es Streit um die Rechte an der Herstellermarke oder um einen Anspruch auf Handelsvertreterausgleich geht.
Gleichermaßen vertreten wir Sie in allen Rechtstreitigkeiten, die beim Vertrieb der Produkte auftreten können, also insbesondere bei wettbewerbs- und markenrechtlichen Auseinandersetzungen und bei zollrechtlichen Grenzbeschlagnahmeverfahren (Piraterie, Parallel- und Grauimporthandel).
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht und können durch qualifizierte indische Kooperationspartner Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in Indien vertreten. Als Verfasser des Standardwerkes "Das Markenrecht in Indien" steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver S. Hartmann als kompetenter Ansprechpartner hier in Deutschland stets zur Verfügung. Für unsere Dienstleistungen im indischen Recht gehen Sie bitte zur Webseite von InDe Rechtsanwälte.
Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich "Herstellung, Vertrieb und Dienstleistungen" erfahren möchten, klicken Sie bitte in unsere Fachgebiet "Vertriebs- & Merchandiserecht", "Lizenz- & Vertragsrecht", "Werbe- & Marketingrecht" und/oder "Produkt- und Markenpiraterie".
Unser Dienstleistungsangebot zu den jeweiligen Fachgebieten finden Sie in dem jeweils rechts erscheinenden Dienstleistungsmenü. Zu unserem Dienstleistungsangebot in Bezug auf die Pirateriebekämpfung in Indien gelangen Sie hier. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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