Designrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht

Sie wurden wegen Designverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihre Designs verletzt wurden? Wir helfen!

Das Designrecht (=Geschmacksmusterrecht) hat in den letzten Jahren - insbesondere nach der Reform des Geschmacksmustergesetzes - erheblich an Bedeutung gewonnen. Es schützt die äußere Gestaltung bzw. den ästhetischen Eindruck eines Erzeugnisses und kann - wie die ICE-Entscheidung des BGH zeigt - auch sehr praxisrelevante Auswirkungen in der Werbewirtschaft haben. So kann über den Designschutz nämlich ggf. auch verhindert werden, dass ein Dritter ein geschmacksmusterrechtlich geschütztes Produkt für Werbemaßnahmen - etwa in Werbeprospekten oder Anzeigen - abdruckt.

Die Verletzung von Designrechten kann ein Unternehmen wirtschaftlich schwer treffen. So kann damit verboten werden, ein für ein Unternehmen ggf. wichtiges Produkt zu vertreiben. Alle Produkte dürfen dann nicht mehr ausgeliefert bzw. müssen sogar ggf. aus dem Markt geholt werden. Der Ausgang einer designrechtlichen Auseinadersetzung kann daher für ein Unternehmen von großer Bedeutung sein (vgl. z.B. den "iPad Streit" zwischen den Unternehmen Samsung und Apple: Neben der Geltendmachung patentrechtliche Ansprüche handelte es sich ebenfalls um eine designrechtliche Streitigkeit). Entsprechend der wachsenden Praxisrelevanz des Geschmacksmusterrechts bekommen designrechtliche Abmahnungen und entsprechende einstweilige Verfügungsanträge eine immer größere Praxisrelevanz. Dabei sind bei geschmacksmusterrechtlichen Streitigkeiten die Besonderheiten des Designrechts zu beachten:

Für den Schutz eines Produktdesigns ist grundsätzlich eine Eintragung des Designs beim DPMA bzw. auf europäischer Ebene beim HABM erforderlich, wobei hierfür sog. "Neuheit" und "Eigenart" des Designs erforderlich sind (zu dem Schutz eines Designs ohne Eintragung siehe genauer hier). Allerdings wird die Schutzfähigkeit des Designs vom DPMA bzw. HABM nicht geprüft, d.h. es werden lediglich die Anmeldeformalien überprüft.

 

 











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