Sie sind Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder werden selbst einer solchen beschuldigt? Wir helfen Ihnen – außergerichtlich und gerichtlich. Rechtstreitigkeiten im Persönlichkeitsrecht sind in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplex. Denn zur Beantwortung der Frage, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, ist eine umfassende Abwägungsentscheidung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und etwaigen gegenläufigen Rechte - wie insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit - erforderlich.
Gerichtsprozesse sind daher in der Regel mit einem hohen Prozessrisiko behaftet, da diese Abwägungsentscheidung durch das Gericht vorgenommen wird und damit die Bejahung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Ermessen des jeweiligen Richters liegt. Angesicht der Komplexität dieses Themas haben wir dafür ein eigenes Internetportal geschaffen, wo Sie nähere Informationen finden können: www.cybermobbing24.de.
Bei persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten ist für den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung oftmals von entscheidender Bedeutung, vor welchem Gericht geklagt wird. So sind z.B. bestimmte Gerichte "bekannt" dafür, das Persönlichkeitsrecht oftmals höher zu gewichten als die Meinungsfreiheit. Eine genaue Kenntnis der von den Spezialkammern ergangenen Rechtsprechung ist daher für eine kompetente Rechtevertretung unerlässlich. Auf die Beauftragung eines im Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalts sollte daher besonders Wert gelegt werden. Dies auch deshalb, da Persönlichkeitsrechtsverletzungen - insbesondere bei Verletzung der Privats- oder Intimsphäre - für den Betroffenen besonders beeinträchtigend und schädigend sind. Ein schnelles, kompetentes Handeln ist in diesem Bereich als besonders wichtig anzusehen. | | Im Falle einer Persönlichkeitsrechts- verletzung können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Gegendarstellung und Richtigstellung bestehen. Letztere sind wegen der großen Bedeutung der Meinungsfreiheit jedoch nur bei unwahren Tatsachenbehauptungen zulässig. Im Einzelfall kommen auch Schmerzensgeldansprüche des Verletzten in Betracht, wobei diese die Ausnahme bilden.
Lediglich wenn die zuvor genannten Ansprüche nicht ausreichend sind, kommt eine Verurteilung zu einer Schmerzensgeldzahlung in Betracht. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Massenmedien - z.B. große Zeitungen - bei den Verletzungen involviert sind. Hier dient die Verurteilung zu Schmerzensgeldern auch der Abschreckung sowie der Abschöpfung des Gewinns, die der Verletzer durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung erzielt hat.
Dabei ist zu beachten, dass auch bei Fällen mit Auslandsbezug - also bei einer Verletzungshandlung im Ausland (z.B. Artikel in einer ausländischen Zeitschrift) - deutsche Gerichte örtlich zuständig sein können. Eine solche Zuständigkeit der deutschen Gerichte kommt immer dann in Betracht, wenn sich die Verletzung in Deutschland auswirkt oder die Handlung auf den deutschen Markt gerichtet war (vgl. die BGH-Entscheidung "New York Times", Urt. v. 2. März 2010 - VI ZR 23/09).
Sie fühlen sich in Ihren Persönlichkeits- rechten verletzt? Wir helfen Ihnen gerne - außergerichtlich und gerichtlich. Vertrauen Sie unserer Expertise, wir verfügen über eine langjährige Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Persönlichkeitsrechte sowie der Prozessführung. Auch umgekehrt stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, d.h. wenn Ihnen selbst vorgeworfen wird, angeblich die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt zu haben. Gerade weil wir beide Seiten vertreten, wissen wir, worauf es in rechtlicher Hinsicht und in der Praxis ankommt. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleitungen klicken Sie bitte in dem rechten Menü auf die entsprechende Rubrik oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. | |
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