Persöhnlichkeitsrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht

Sie sind Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder werden selbst einer solchen beschuldigt? Wir helfen Ihnen – außergerichtlich und gerichtlich.

Rechtstreitigkeiten im Persönlichkeitsrecht sind in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplex. Denn zur Beantwortung der Frage, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, ist eine umfassende Abwägungsentscheidung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und etwaigen gegenläufigen Rechte - wie insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit - erforderlich.

Gerichtsprozesse sind daher in der Regel mit einem hohen Prozessrisiko behaftet, da diese Abwägungsentscheidung durch das Gericht vorgenommen wird und damit die Bejahung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Ermessen des jeweiligen Richters liegt. Angesicht der Komplexität dieses Themas haben wir dafür ein eigenes Internetportal geschaffen, wo Sie nähere Informationen finden können: www.cybermobbing24.de.

Bei persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten ist für den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung oftmals von entscheidender Bedeutung, vor welchem Gericht geklagt wird. So sind z.B. bestimmte Gerichte "bekannt" dafür, das Persönlichkeitsrecht oftmals höher zu gewichten als die Meinungsfreiheit. Eine genaue Kenntnis der von den Spezialkammern ergangenen Rechtsprechung ist daher für eine kompetente Rechtevertretung unerlässlich. Auf die Beauftragung eines im Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalts sollte daher besonders Wert gelegt werden. Dies auch deshalb, da Persönlichkeitsrechtsverletzungen - insbesondere bei Verletzung der Privats- oder Intimsphäre - für den Betroffenen besonders beeinträchtigend und schädigend sind. Ein schnelles, kompetentes Handeln ist in diesem Bereich als besonders wichtig anzusehen.

   










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