Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschützt.
Im Fachgebiet "Film-, Musik- & Rundfunkrecht" ist das Markenrecht insbesondere unter dem Aspekt des Werktitelschutzes relevant. Damit können der Name oder die besondere Bezeichnung von Film- oder Musikwerken ge-schützt werden. Dieser Werktitelschutz kann sehr wertvoll sein, insbesondere bei Filmen mit Fortsetzungspotenzial, Serien und Shows (z.B. TV Total, DSDS, Gute Zeiten, schlechte Zeiten, die drei ???, Dschungelcamp, Herr der Ringe). Ist das Werk erfolgreich, kann z.B. nur der Werktitel national oder international an einen Dritten auslizenziert werden, der dann das eigentliche Werk produziert. | | Der Schutz entsteht bei originärer Kennzeichnungskraft "automatisch", d.h. ohne Eintragung beim Markenamt. Zur Sicherung der sog. Priorität empfiehlt sich häufig eine sog. Titelschutzanzeige, die wir auch anonym für Sie veröffentlichen können. Neben den Verwertungsmöglichkeiten eines bekannten Werktitels hilft der Werktitelschutz beim Kampf gegen Raubkopien, da eine Rechtsdurchsetzung wegen Kennzeichenverletzung oftmals einfach und schnell möglich ist.
Bei erfolgreichen Werken empfiehlt sich neben dem Werktitelschutz häufig parallel den Titel als Marke eintragen zu lassen, um so einen zeitlich unbegrenzten Schutz und einen Schutz für z.B. Merchandiseartikel erlangen zu können.
Das Markenrecht gehört zu unseren Beratungsschwerpunkte, gerne vertreten wir Sie unter allen Gesichtspunkten. | |
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