Persönlichkeitsrecht im Film-, Musik- und Rundfunkrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.


Im Film-, Musik und Rundfunkrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht Bedeutung erlangen und zwar immer dann, wenn bestimmte Personen wiedererkennbar sind. Das Persönlichkeitsrecht spielt demnach regelmäßig bei Reportagen, Filmbiografien, Interviews und sog. Dokufiction eine große Rolle. Dabei ist eine direkte Nennung der Person nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn aus der Schilderung eine bestimmte Person individualisierbar ist.

Das Persönlichkeitsrecht wird jedoch nicht absolut geschützt, sondern ist stets mit der Film- Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Bei der Abwägung spielt es insbesondere eine Rolle, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt, ob die Intims-, Privat- bzw. Sozialsphäre betroffen und wie hoch das öffentliche Interesse einzustufen ist. Die Frage, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt ist, ist daher stets eine Einzelfallabwägung, die durch einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beurteilt werden kann.

   










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