Vertrags- und Lizenrecht im Fachgebiet: Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Verträge gestalten erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken.

Das Vertragsrecht spielt sowohl in der Film- und Musikbranche als auch im Rundfunk eine zentrale Rolle. Mit Lizenzverträgen können die Nutzungsrechte des Werkes flächendeckend wirtschaftlich verwertet werden. Für sämtliche Branchen (Film, Musik und Rundfunk) gestalten wir Ihre Verwertungsverträge (Lizenzverträge) und setzen ggf. auch nachträgliche Vergütungsansprüche gegen Verwerter durch (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Lizenzrecht, z.B. wenn es um die Lizenzierung indischer Bollywoodfilme geht.

Darüber hinaus erstellen wir Arbeits-, Dienst- und Werkverträge im Zusammenhang mit Film-, Musik- und Rundfunkproduktionen.

   










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