Verträge gestalten erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken. Das Vertragsrecht spielt sowohl in der Film- und Musikbranche als auch im Rundfunk eine zentrale Rolle. Mit Lizenzverträgen können die Nutzungsrechte des Werkes flächendeckend wirtschaftlich verwertet werden. Für sämtliche Branchen (Film, Musik und Rundfunk) gestalten wir Ihre Verwertungsverträge (Lizenzverträge) und setzen ggf. auch nachträgliche Vergütungsansprüche gegen Verwerter durch (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Lizenzrecht, z.B. wenn es um die Lizenzierung indischer Bollywoodfilme geht.
Darüber hinaus erstellen wir Arbeits-, Dienst- und Werkverträge im Zusammenhang mit Film-, Musik- und Rundfunkproduktionen.
| | Speziell im Bereich Musikrecht bieten wir neben der lizenzrechtlichen Beratung die Erstellung und Gestaltung z.B. von Künstlerverträgen, Management-verträgen, Veranstaltungs- und Konzertverträge, Bandübernahme-verträgen, Merchandisingverträgen, Sponsoringverträgen, Verlags-verträgen und (Digital-)Vertriebs-verträgen an.
Im Bereich "Film und Fernsehen" erstrecken sich unsere filmspezifischen Leistungen von der Überprüfung, Erstellung und Gestaltung von Exposé-, Treatment- und Drehbuchverträgen über sog. Optionsverträge bis hin zu Schauspielerverträgen, Regieverträgen und (Auftrags-)Produktionsverträgen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Filmförderung oder sog. E & O - Versicherungen.
Die Gestaltung von Verträgen erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken und eine optimale Absicherung zu erreichen. Wir helfen Ihnen gerne bei den Verhandlungen, Ausgestaltung und Prüfung Ihrer film-, musik- oder rundfunkspezifischen Verträge. | |
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