Einhaltung der UWG-Vorschriften im Film-, Musik- & Rundfunkrecht - Nicht immer einfach, wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Das Wettbewerbsrecht (UWG) ist wegen der großen Popularität von Film-, Fernseh-, Musik- und Rundfunkproduktionen natürlich auch im Film-, Musik- & Rundfunkrecht von großer Bedeutung. Wegen der Breitenwirkung der genannten Medien werden flächendeckend Verbraucher aller Zielgruppen erreicht und bieten daher eine hervorragende Plattform für Produktplacement, Werbung und Marketingkampagnen. Dennoch sind hier die wettbewerbsrechtlichen Verhaltens-regelungen zu beachten.
Dabei ist das Wettbewerbsrecht insbesondere bei Werbemaßnahmen einzuhalten. So darf z.B. keine Schleichwerbung verbreitet werden und bei Rundfunk- oder Fernsehproduktionen ist auf die Trennung zwischen Werbung und "redaktionellem Teil"/ Programm zu achten. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht z.B. unter dem Aspekt des Nachahmungsschutzes Bedeutung erlangen. | | Rechtsgrundlagen für wettbewerbs-rechtliche Beschränkungen sind neben dem UWG auch spezifische Vorschriften z.B. aus den Rundfunkstaats-verträgen oder sonstige film- oder musikrechtsspezifische Jugendschutzbestimmungen.
Wer gegen wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregeln verstößt, läuft Gefahr, von Konkurrenten (z.B. anderen Filmproduktionen) oder Verbraucher-schutzverbänden abgemahnt zu werden. Diesem Risiko kann durch vorherige anwaltliche Beratung entgegengesteuert werden. Wir unterstützen Sie präventiv, Ihre "Werbepraxis" mit den Vorgaben des Wettbewerbsrechts abzustimmen, um so kostspielige Abmahnungen von vornherein zu vermeiden.
Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie bereits wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt bzw. verklagt worden sind. Wir prüfen die Ihnen vorgeworfene Wettbewerbsverletzung, beraten Sie, wie Sie am Besten darauf reagieren, und setzen Ihnen ggf. zustehende Gegensprüche durch. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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