Sie wurden abgemahnt oder sind der Auffassung, dass Ihr Kennzeichen verletzt wurde? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Mit der immer größer werdenden geschäftlichen Relevanz des Internets besteht ein großes Bedürfnis, sich mit eigenen Marken von Wettbewerbern abzugrenzen, um so die Kundenströme auf die eigene Unternehmenswebseite zu leiten. Kennzeichen (Marken, Firmenbezeichnungen etc.) helfen Ihnen dabei, dass sich Ihre Kunden an Ihre Produkte bzw. an Ihr Unternehmen erinnern und wieder bei Ihnen einkaufen. Die ist im Online-Geschäft besonders wichtig, da gerade im Internet die Verbraucher schnell den Überblick über die verschiedenen Angebote verlieren. Das Markenrecht spielt im Internetrecht daher eine sehr wichtige Rolle.
Mit der immer größer werdenden Präsenz von Marken wächst natürlich auch die Gefahr von Markenverletzungen. So können Wettbewerber Ihre Marke, Geschäftsbezeichnung oder Ihren Namen für eigene geschäftliche Zwecke schnell kopieren und in der Werbung nutzen (z.B. für Google-Ads). Wir helfen Ihnen, bei Verletzung Ihrer Kennzeichen schnell und effektiv gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. Ein schnelles Handeln ist besonders wichtig, da durch die rechtwidrige Benutzung Ihrer Kennzeichen - z.B. in Google-Ad-Werbung - Kundenströme umgeleitet werden und damit Umsatzausfälle drohen. Mittels einstweiligen Verfügungen stoppen wir für Sie die Rechtsverletzung schnell und effektiv. Schadenersatzansprüche setzen wir sodann im Klageverfahren durch, wobei Sie dabei auch die gesamten Ihnen entstandenen Anwaltskosten von dem Verletzer zurückverlangen können.
Genauso können Sie aber auch Gefahr laufen, fremde Rechte zu verletzen, z.B. indem Sie für Ihr Unternehmen ein bereits geschütztes Kennzeichen benutzen, geschützte Markenartikel über Ihre Website vertreiben oder fremde Kennzeichen für Ihr Online-Marketing benutzen. | | Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie eine Markenverletzung begehen. Denn nach der Rechtsprechung hat jeder Gewerbetreibende die Pflicht, vor der Benutzung eines Zeichens entsprechenden Recherchen nach älteren Rechten vorzunehmen. Da die Verletzung von Kennzeichenrechten sehr schnell hohe Kosten verursachen kann, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Anwalt präventiv zu prüfen zu lassen, ob ggf. fremde Rechte verletzt werden.
Einen besonderen Stellenwert hat das Markenrecht auch im Domainrecht. Die geschäftliche Nutzung einer Domain kann Inhaber einer gleichlautenden Marke oder Geschäftsbezeichnung veranlassen, rechtliche Schritte einzuleiten - es droht Abmahngefahr. Umgekehrt besteht auch für Sie als Rechteinhaber das Risiko, dass ein anderer Ihre Marke, Firma oder Namen als Domain registriert und benutzt. Denn die Vergabestellen (z.B. DENIC) führen vor der Registrierung keine Recherchen nach älteren bzw. vorrangigen Rechten durch, d.h. Domains werden schlicht nach der Priorität der Registrierung vergeben. Es besteht somit die Gefahr von Trittbrettfahrern, die sich den Ruf Ihrer Marke, Firma oder Ihres Namens für eigene geschäftliche Zwecke zunutze machen wollen oder Ihnen ggf. die Domain sogar zum Kauf anbieten (sog. cybersquatting oder Domain-Grabbing). Im Domainrecht bedarf es viel praktischer anwaltlicher Erfahrung, da es bei der Rechtsdurchsetzung eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Fallstricken gibt, wie z.B. bei der Vollstreckung von Urteilen gegenüber der DENIC oder bei der Pfändung von Domains.
Sie möchten Ihre Kennzeichen im Internet optimal geschützt haben und/oder im Vorfeld sicherstellen, dass Sie mit der Nutzung Ihrer Kennzeichen keine Markenverletzung begehen. Sie sehen Ihre eigene Marke, Firma, Namen, Domain als verletzt an oder wurden selbst wegen Kennzeichenverletzung bereits abgemahnt? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise gerne zur Verfügung. Näheres zu unseren Dienstleistung finden Sie in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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