Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Internet- & Domainrecht

Sie wurden abgemahnt oder sind der Meinung, dass sich Ihre Konkurrenten wettbewerbs-widrig verhalten? Wir unter-stützen Sie mit.

Das Internet hat sich als moderner Marktplatz längst etabliert und ist für viele Unternehmen eine wichtige Einnahmequelle geworden. Viele Unternehmen sind aufgrund der weltweiten Erreichbarkeit und der kostengünstigen Infrastruktur sogar nur (noch) im Internet tätig.

Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt gilt natürlich auch im Internet das Wettbewerbsrecht - kein Geschäftsmann darf sich gegenüber seinen Wettbewerbern unlauter verhalten. Dabei muss nicht einmal ein Geschäftssitz in Deutschland bestehen. Richtet sich die Maßnahme oder das Web-Angebot auch an den deutschen Markt, sind die deutschen Gerichte zuständig und deutsches Wettbewerbsrecht ist anwendbar. Dementsprechend groß ist die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für das Internet.

So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. beim Internetmarketing (GoogleAds, Affiliate Marketing, vergleichende Werbung, Rabattaktionen etc.), bei der E-Mail-Werbung, aber auch bei "trivialen" Dingen wie bei Informationspflichten (z B. Impressumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung) eine zentrale Rolle. Selbst fehlerhafte AGBs können über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, da dadurch Wettbewerbsvorteile erreicht und Verbraucher benachteiligt werden können. Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Nachahmungsschutzes, bei geschäftsschädigenden Äußerungen oder beim Abfang von Kunden relevant.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de