Patentrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht

Unter gewissen Voraussetzungen kann auch Software patentrechtlich geschützt sein. Wir helfen mit unserer patentrechtlichen Expertise.

Software ist in erster Linie als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt (siehe unseren Beitrag zum Rechtsgebiet Urheberrecht). Aufgrund der "Schwächen" des Urheberrechtsschutzes ist in der Softwarebranche allerdings der patentrechtliche Schutz von Software besonders begehrt.

Denn das Patentrecht schützt auch die der Software zugrunde liegenden Ideen und Algorithmen, was vom Urhebergesetz gerade nicht geschützt wird. In Deutschland bestimmt § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG allerdings, dass Software nicht patentierbar ist. Jedoch können sog. softwarebezogene oder computerimplementierte Erfindungen unter Umständen patentrechtlich geschützt werden, sofern die Software eine technische Aufgabe löst.

   










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