Sonstige Rechtsgebiete im Fachgebiet IT, Sofware- & Gamesrecht

Das IT-, Software- & Gamesrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Fachkompetenz und Erfahrung.

Da sich das IT-, Software- & Gamesrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden.

So können z.B. (Computer-)Chip Layouts über das Halbleiterschutzgesetz geschützt werden. Hierzu ist grundsätzlich eine Anmeldung bei DPMA erforderlich, die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Theoretisch kann der Schutz von Chip-Layouts durchaus sinnvoll sein, da deren Kopie günstig und daher für Entwickler gefährlich sein kann.

Die Anmeldestatistik des DPMA zeigt jedoch, dass der Halbleiterschutz wegen der rapiden technischen Entwicklung für die Softwarehersteller eher geringe praktische Relevanz hat. Anders jedoch z.B. das Insolvenzrecht. Bislang gelten Lizenzen - also Nutzungsrechte an geistigem Eigentum - in Deutschland als nicht insolvenzfest.Im Falle der Insolvenz eines Softwareunternehmens hat der Insolvenzverwalter daher grundsätzlich die Möglichkeit, bestehende Lizenzverträge mit Lizenznehmern zu kündigen.

   










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