Das IT-, Software- & Gamesrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Fachkompetenz und Erfahrung. Da sich das IT-, Software- & Gamesrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden.
So können z.B. (Computer-)Chip Layouts über das Halbleiterschutzgesetz geschützt werden. Hierzu ist grundsätzlich eine Anmeldung bei DPMA erforderlich, die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Theoretisch kann der Schutz von Chip-Layouts durchaus sinnvoll sein, da deren Kopie günstig und daher für Entwickler gefährlich sein kann.
Die Anmeldestatistik des DPMA zeigt jedoch, dass der Halbleiterschutz wegen der rapiden technischen Entwicklung für die Softwarehersteller eher geringe praktische Relevanz hat. Anders jedoch z.B. das Insolvenzrecht. Bislang gelten Lizenzen - also Nutzungsrechte an geistigem Eigentum - in Deutschland als nicht insolvenzfest.Im Falle der Insolvenz eines Softwareunternehmens hat der Insolvenzverwalter daher grundsätzlich die Möglichkeit, bestehende Lizenzverträge mit Lizenznehmern zu kündigen. | | Es besteht also die Gefahr, dass ein Lizenznehmer im Insolvenzfall unter Umständen seine Nutzungsrechte verliert, obwohl er ggf. hohe Summen für die auf ihn angepasste Individualsoftware ausgegeben hat.
Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der "Insolvenzfestigkeit von Software" wurde mittlerweile ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht (§ 108a InsO-E), so dass sich in Zukunft diese Problematik ggf. entschärfen wird.
Es können noch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Vorgaben relevant werden, die jedoch hier nicht alle aufgezählt werden können. So kann z.B. neben dem Jugendschutzrecht und Strafrecht auch insbesondere das Datenschutzrecht erhebliche Bedeutung erlangen - einem Rechtsgebiet, das vor allem wegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) äußert relevant geworden ist.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen, die im IT-, Software- & Gamesrechts relevant werden können. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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