Urheberrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht

Das Urheberrecht hat im IT-, Software- & Gamesrecht eine große Bedeutung. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung.

Das Urheberrecht nimmt im IT-, Software- & Gamesrecht eine wichtige Stellung ein. Computerprogramme werden als Sprachwerke durch das Urhebergesetz geschützt (vgl. §§ 69a ff. UrhG) - unabhängig von der Programmiersprache oder der Art der Software (Standard- oder Individualsoftware).

Schutzgegenstand ist dabei allerdings lediglich das Werk, d. h. die konkrete Ausdrucksform. Die Software ist damit vor der identischen oder bearbeiteten Übernahme des Programmcodes geschützt, jedoch nicht vor der Übernahme der zugrunde liegenden Ideen und der Algorithmen.

Deshalb ist auch der parallele patentrechtliche Schutz von Computerprogrammen für die Softwarehersteller so erstrebenswert. Denn das Patentrecht schützt die Lösung eines technischen Problems, also eben gerade auch die der Software zugrunde liegende "Idee".

Unabhängig von der Frage des patent- und urheberrechtlichen Schutzes der Software als solche, können auch die Begleitmaterialien der Software - wie z.B. Bedienungsanleitungen oder wissenschaftliche bzw. technische Beschreibung - als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein.

Außerdem kann unter Umständen die Bildschirmoberfläche als Sprachwerk, als Werk der bildenden Kunst oder als Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art dem Urheberrechtsschutz unterfallen (strittig). Bei besonderer kreativer Gestaltung von Bild- und Tonfolgen - z. B. bei Computerspielen - kommt darüber hinaus auch der Schutz als Filmwerk in Betracht.

   










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