Sie wurden wegen Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir helfen! Das Wettbewerbsrecht hat im IT-, Software- und Gamesrecht eine eher ergänzende und Lücken füllende Funktion, da der primäre Schutz über das Urheber- und Patentrecht erreicht wird. Gleichwohl kann bei der Entwicklung und beim Vertrieb - wie bei jedem anderen Produkt - das Wettbewerbsrecht relevant werden.
So können z.B. wettbewerbsrechtliche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Nachahmung, der Übernahme fremder (Programmier-) Leistungen, der vergleichenden, verschleiernden und irreführenden Werbung oder der Technologiespionage entstehen. | | Auch die Behinderung von Mitbewerbern kann unlauter und gar kartellrechtwidrig sein, wie z.B. wenn marktbeherrschende Unternehmen die Schnittstellen zu ihrer Software nicht offen legen, ohne die die Wettbewerber jedoch keine Ergänzungssoftware herstellen können.
Sie sind der Auffassung, dass Ihre Wettbewerber sich unlauter oder kartellrechtwidrig verhalten? Oder Sie wurden wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt bzw. verklagt.
Wir beraten und vertreten Sie gerne, vertrauen Sie unserem wettbewerbsrechtlichen Fachwissen. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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