Das Kunst- & Fotografenrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Erfahrung und Fachkompetenz. Da sich das Kunst- & Fotografenrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden. So spielen im Rahmen des Galerie-, Auktions- und Museumsrechts z.B. das Werkvertragsrecht, die Vorschriften über die Leihe und Verwahrung oder das Auktionsrecht eine wichtige Rolle. Ebenso können besondere Vorschriften Anwendung finden, wenn es um den Kulturgüterschutz, Fragen zur Künstlersozialkasse oder um Schutz vor Fälschungen geht. Von besonderer Bedeutung können auch das allgemeine Haus- und Eigentumsrecht sein. Dieses wird immer dann besonders relevant, wenn der urheberrechtliche Schutz nicht mehr gegeben ist. | | Da z.B. das Gemälde "Mona Lisa" aufgrund des Ablaufs der Schutzdauer nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, dürfte das Gemälde grundsätzlich unbeschränkt von jedermann verwertet werden. Über das Haus- und Eigentumsrecht versuchen die Museen entsprechende Beschränkungen aufzuerlegen, die die Vermarktungsansprüche des Museums sicherstellen sollen. Solch eine Vergabe an (digitalen) Reproduktionsrechten sind für die Museen mittlerweile zu einem Milliardenmarkt geworden. Ähnliche Fotografierverbote sind z.B. - zumindest für gewerbliche Zwecke - auch in Bahnhöfen und Fußballstadien üblich, wo die Beschränkungen meist in den jeweiligen AGBs enthalten sind. Das Haus- und Eigentumsrecht hat daher bei Ablichtung von Sachen eine große Bedeutung.
Ebenso kann selbstverständlich das Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. bei Aktfotografien in der Öffentlichkeit, § 118 OWiG) oder das Strafrecht zur Anwendung kommen, wie etwa bei der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches (§§ 201 ff StGB) | |
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