Die Gestaltung von Designverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. Wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte, können auch die Rechte an einem Design (früher Geschmacksmuster genannt) lizenziert werden. Auch hierbei wird zunächst grundsätzlich zwischen der ausschließlichen und nicht ausschließlichen (sog. einfache) Lizenz unterschieden, vgl. § 31 GeschMG.
Auch eine Beschränkung in zeitlicher, territorialer und inhaltlicher Weise ist möglich und auch üblich. | | Das Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußerst komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie, mit der angesichts des Werts von Designs nur spezialisierte Markenanwälte betraut werden sollten. Die Gestaltung von Lizenzverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken und eine optimale Absicherung zu erreichen. Wir helfen Ihnen gerne bei den Verhandlungen, Ausgestaltung und Prüfung Ihrer Verträge. Da wir sowohl die Lizenznehmer als auch die Lizenzgeberseite vertreten, wissen wir, worauf es jeweils besonders ankommt. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht, wenn es um die Verwertung Ihrer Marken in Indien geht. Für weitere Informationen gehen Sie bitte zur Webseite von InDe Rechtsanwälte und dort unter indisches Markenrecht. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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