Designrecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von Designverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. Wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte, können auch die Rechte an einem Design (früher Geschmacksmuster genannt) lizenziert werden. Auch hierbei wird zunächst grundsätzlich zwischen der ausschließlichen und nicht ausschließlichen (sog. einfache) Lizenz unterschieden, vgl. § 31 GeschMG. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 hartmann[at]kmu-kanzlei.de |