Markenrecht im Lizenz- & Vertragsrecht

Die Gestaltung von markenrechtlichen Verträgen erfordert  Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise.

Das Vertragsrecht spielt bei der Verwertung von Kennzeichenrechten eine wichtige Rolle und ist dementsprechend einer unserer zentralen Beratungsschwerpunkte im Markenrecht.

Prinzipiell können bei der wirtschaftlichen Verwertung von Kennzeichenrechten grundlegende, im BGB geregelte Vertragstypen zur Anwendung kommen. Da Marken gemäß § 27 I MarkenG – unabhängig ob es sich um eingetragene Marken, Verkehrsgeltungsmarken oder bekannte Marken handelt – frei übertragbar sind, können sie z. B. gemäß der §§ 433 ff. BGB zum Gegenstand von Kaufverträgen gemacht werden. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Firmenname – nach dem MarkenG grundsätzlich als Geschäftsbezeichnung schutzfähig – eine Übertragung nur mit dem dazugehörigen Unternehmen möglich ist (§ 23 HGB). Auch die Anwendung der werkvertragsrechtlichen Regelungen (§§ 631 ff. BGB) kommt in Betracht, z. B. bei der vertraglichen Vereinbarung über die Entwicklung eines Logos, Slogans oder Wortzeichens.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen markenrechtlichen Transaktionen – sowohl national als auch international. Wir erstellen für Sie das Vertragswerk, führen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und ermöglichen Ihnen so, Ihre Schutzrechte optimal zu verwerten.

Eine bedeutende Rolle spielt das Vertragsrecht im Rahmen des Markenrechts darüber hinaus bei der Vergabe von Nutzungsbefugnissen, also der Lizenzeinräumung. Die Lizenzierung von Marken und anderen Kennzeichen hat einen wichtigen wirtschaftlichen Hintergrund. Denn Marken sind in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung von zentraler unternehmerischer Bedeutung. Mit Hilfe von Kennzeichen wie Marken kann man die eigenen Produkte von denen eines Konkurrenten abgrenzen und sich aus der Masse der Marktteilnehmer abheben. Gleichzeitig werden durch den Markenschutz andere davon abgehalten, unter demselben oder einem ähnlichen Zeichen ein Alternativprodukt zu vertreiben. Marken dienen darüber hinaus der Qualitätssicherung, da das Markenprodukt gerade als qualitativ hochwertiges Produkt in Erinnerung bleiben und zum Wiederkauf anregen soll. Sie sind außerdem als ein elementares Marketingmittel in der heutigen globalisierten Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Durch die Lizenzierung markenrechtlicher Kennzeichen eröffnet sich unter den genannten Vorteilen die Möglichkeit einer schnellen, großflächigen und verhältnismäßig kostengünstigen Expansion der geschäftlichen Tätigkeiten. So kann über die Einräumung von Markenlizenzen z.B. ein länderübergreifendes Franchise- oder exklusives Vertriebssystem - z. B. zur Verhinderung ungewollter Parallelexporte - aufgebaut werden.

Bei der Lizenzeinräumung ist zunächst zwischen der einfachen und der ausschließlichen Lizenz zu unterscheiden. Dabei sind räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen möglich und üblich.

   










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