Patentrecht im Lizenz- & Vertragsrecht

Die Gestaltung von Patentverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise.

Patente und Gebrauchsmuster können für Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Eine neue technologische Innovation kann ganz neue Geschäftsfelder und gar Industrien erschaffen, ein komplettes Geschäftsmodell kann von einer technischen Erfindung bzw. Leistung abhängen.

Oftmals kann das Unternehmen das wirtschaftliche Potential eines Patents aber gar nicht voll ausschöpfen, z. B. weil keine hinreichenden eigenen Produktionskapazitäten bestehen oder die wirtschaftlichen Mittel für eine Expansion nicht ausreichen. Umgekehrt gibt es Unternehmen, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben und auf fremde Technologien angewiesen sind. Hier kommt das Vertrags- und Lizenzrecht ins Spiel.

Sowohl das Erfinderrecht als auch das Recht aus dem Patent (aus diesen beiden Komponenten setzt sich ein Patent zusammen) sind - im Unterschied zum Urheberrecht, vgl. § 29 I UrhG - vollständig übertragbar. Das heißt Patente können z.B. zum Gegenstand von Kaufverträgen gemacht und dinglich (§§ 413, 398 ff. BGB) übertragen werden. Darüber hinaus können sie z. B. mit einem Nießbrauch belastet oder verpfändet werden.

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Eine bedeutende Rolle spielt das Vertragsrecht im Rahmen des Patentrechts darüber hinaus bei der Vergabe von Nutzungsbefugnissen, also der Lizenzeinräumung. Die Lizenzierung von Patenten hat eine große wirtschaftliche Bedeutung. Durch die Patentlizenzierung kann z. B. die Möglichkeit eröffnet werden, Marktdominanz zu erlangen, indem die eigene Technologie durch eine flächendeckende Expansion zum Standard wird. Auch können zuvor brachliegende technische Erfindungen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden, ohne dass der Rechteinhaber in eigene Produktionsstätten investieren muss. Durch eine Lizenzierung kann der volle Wert einer innovativen Technologie ausgeschöpft werden.

   










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