Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Fachexpertise. Durch die Verwendung eines fremden Wortzeichens kann im "Marken-, Namens- & Titelrecht" unter Umständen auch das Namensrecht relevant werden, soweit es sich bei diesem um den Namen einer natürlichen Person oder um einen ("anerkannten") Künstlernamen/Pseudonym handelt. Geschützt wird das Namensrecht über § 12 BGB, wobei es - im Gegensatz zum MarkenG - auch vor der Verwendung des Namens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs schützt. | | Von großer Bedeutung ist das Namensrecht deshalb insbesondere im Domainrecht, insbesondere beim Domaingrabbing. Gerade im Domainrecht bedarf es viel praktischer Erfahrung, da es bei der Rechtsdurchsetzung eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Fallstricken gibt, wie z.B. bei der Vollstreckung von Urteilen gegenüber der DENIC oder bei der Pfändung von Domains (näheres zum Domainrecht).
Daneben kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Bedeutung sein, z. B. wenn der Name eines Prominenten unautorisiert für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird (z.B. Werbeanzeige mit Name eines Prominenten).
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Namensrecht und wie Sie Ihre Rechte durch Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete optimal schützen können. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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