Urheberrecht im Marken-, Namens- & Titelrecht

Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen oder wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Expertise.

Mit anderen Worten, es ist irrelevant, ob der Verkehr durch die unautorisierte Verwendung des Logos oder Slogans glaubt, das damit gekennzeichnete Produkt stamme von einem bestimmten Unternehmen. Auch ist irrelevant, ob der Verletzer das Zeichen überhaupt in Verbindung mit einer Ware oder Dienstleistung verwendet.

Im Rahmen des Marken-, Namens-&Titelrecht ist das Urheberrecht grundsätzlich von eher geringer Relevanz. Eine Ausnahme kann jedoch z. B. bei Wort-/Bildmarken (also Logos) und Slogans bestehen.

   










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