Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen oder wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Expertise. Mit anderen Worten, es ist irrelevant, ob der Verkehr durch die unautorisierte Verwendung des Logos oder Slogans glaubt, das damit gekennzeichnete Produkt stamme von einem bestimmten Unternehmen. Auch ist irrelevant, ob der Verletzer das Zeichen überhaupt in Verbindung mit einer Ware oder Dienstleistung verwendet.
Im Rahmen des Marken-, Namens-&Titelrecht ist das Urheberrecht grundsätzlich von eher geringer Relevanz. Eine Ausnahme kann jedoch z. B. bei Wort-/Bildmarken (also Logos) und Slogans bestehen. | | Soweit sie - laienhaft ausgedrückt - kreativ genug sind, genießen sie urheberrechtlichen Schutz. Der Vorteil dieses Schutzes ist vor allem, dass er nicht von der Verletzung einer Markenfunktion abhängt. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Werke vor Verletzern zu verteidigen. Umgekehrt unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht. Vertrauen Sie unserer Expertise, aufgrund unser langjährigen Erfahrungen mit urheberrechtlichen Sachverhalten wissen wir, wo die Anknüpfungspunkte für eine optimale Verteidigung oder Angriff sind. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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