Designrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

Verhandlungsgeschick - z.B. Wahl der richtigen Verhandlungstaktik - und die außergerichtliche Streitbeilegung können im Designrecht von großer Relevanz sein. Insbesondere im Verhältnis von Vertragsparteien untereinander (z.B. Designer - Verwerter) kann sich die außergerichtliche Streitbeilegung, auch im Hinblick auf das zukünftige Geschäftsverhältnis der Parteien lohnen.

Daneben spielt die Wahl der richtigen Verhandlungsstrategie z.B. bei der Abwendung oder Reduzierung von Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen wegen Verletzungshandlungen eine erhebliche Rolle.Verhandlungsgeschick ist außerdem beim Aushandeln von Lizenzverträgen wichtig. So können die Art und der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten stark von Ihren Verhandlungen abhängen.Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de