Klicken Sie oben auf die orange Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Mediation & Verhandlungen" zu erhalten. Die außergerichtliche Streitbeilegung kann im Markenrecht vor allem im Verhältnis zwischen Vertragsparteien von großer Bedeutung sein. Wird etwa zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer über die Auslegung des Lizenzvertrags gestritten (z.B. weil die eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten vertraglich undeutlich formuliert wurden), kann eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht nur schneller und kostengünstiger für die Parteien, sondern auch im Hinblick auf das zukünftige Fortbestehen der geschäftlichen Beziehungen vernünftiger sein. Nicht selten haben vertraglich verbundene Parteien bereits eine Schiedsklausel in ihren Verträgen aufgenommen, so dass ein Schiedsgericht gegenüber einem Gerichtsverfahren ohnehin vorrangig zuständig ist.
Darüber hinaus kann der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung aber auch bei Konflikten mit Dritten lohnenswert sein. So ist es ggf. denkbar, dass anstelle eines Gerichtsverfahrens sich der Rechteinhaber und der Verletzer dahingehend einigen, dass zukünftig eine Lizenzvereinbarung zwischen den beiden bestehen soll. Resultiert eine vorherige Verletzung letztlich in der Gewinnung eines neuen Lizenzpartners, kann dies für beide Seiten einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten.
Auch das Führen von Verhandlungen kann im Markenrecht von erheblicher Relevanz sein, z.B. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen wegen einer Markenrechtsverletzung oder bei außergerichtlichen Abmahnungen. Durch eine geschickte Verhandlungstaktik kann eine Schadensersatzforderung oder die Höhe der gegnerischen Anwaltsgebühren ggf. minimiert werden.
| | Gleiches gilt unter dem Aspekt sog. Abgrenzungsvereinbarungen. Hier schließen Parteien mit ähnlichen oder sogar identischen Kennzeichen eine Art "Nichtangriffspakt", indem z.B. vereinbart wird, wer welches Zeichen für welche Güter/Dienstleistungen benutzen darf. Das Aushandeln solcher Vereinbarung erfordert viel Geschick und setzt wirtschaftliches und strategisches Denken voraus, angepasst an die jeweiligen individuellen Belange.
Darüber hinaus ist Verhandlungsgeschick im Markenrecht insbesondere beim Aushandeln von Lizenzvereinbarungen wichtig. Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten. Wir unterstützen Sie dabei - egal ob Sie Rechteinhaber oder Lizenznehmer sind - ein für Sie bestmögliches Resultat zu erzielen (mehr zum Lizenz- und Vertragsrecht siehe hier).
Ist es bereits zu einem Gerichtsverfahren gekommen, hängt die Bereitschaft zu einem Vergleich vor allem davon ab, wie das Gericht die Erfolgschancen der Klage sieht. Hier sind ein besonderes "Gespür" des Anwalts und eine darauf abgestimmte Verhandlungsstrategie gefragt.
Wir setzen uns effektiv und kompetent für Sie ein - sei es bei Verhandlungen im Rahmen von Lizenzvereinbarungen oder in Konfliktfällen. Wir richten unsere Taktik strategisch nach Ihren Belangen aus. Durch unsere jahrelange Praxiserfahrung können wir uns in die Bedürfnisse unserer Mandanten schnell eindenken und optimale - auch außergerichtliche Lösungen - finden. In unserer Kanzlei sind ausgebildete anwaltliche Mediatoren tätig, die neben der Mediatorausbildung auch Kurse zu Verhandlungsstrategien absolviert haben. | |
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