Patentrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

Außergerichtliche Streitbeilegung und Verhandlungsgeschick können im Patentrecht sowohl unter dem Aspekt (Lizenz-)Vertragsverhandlungen als auch bei der Lösung rechtlicher Konflikte von großer Bedeutung sein.

Nicht selten lassen sich Streitigkeiten - gerade im Verhältnis zwischen Vertragsparteien (z.B. Lizenznehmer - Lizenzgeber) - außergerichtlich lösen. Dies erspart beiden Seiten nicht nur Geld (keine Gerichtsgebühren) und einen nervenaufreibenden und ggf. jahrelang andauernden Rechtsstreit, sondern hält auch die Möglichkeit einer zukünftigen geschäftlichen Zusammenarbeit offen.

Auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen sind außergerichtliche Verhandlungen von zentraler Bedeutung. Denn haben Sie im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses eine Erfindung gemacht, greift das sog. Arbeitnehmererfindergesetz. Auch hier stehen wir Ihnen bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber kompetent zur Seite, z.B. wenn es um die Höhe Ihrer Vergütung geht.Verhandlungsgeschick ist außerdem beim Aushandeln von Lizenzverträgen wichtig. So können die Art und der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten stark von Ihren Verhandlungen abhängen. Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten.

   










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