Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte. Wie bei den gewerblichen Schutzrechten können auch im Persönlichkeitsrecht das Führen von Verhandlungen und der Versuch Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, große Bedeutung erlangen.
Gerade im besonders sensiblen Bereich der Privat- oder Intimsphäre besteht für das "Opfer" oftmals der Wunsch nach einer schnellen, "nicht öffentlichen" Lösung. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind hingegen meist langwierig und finden im Lichte der Öffentlichkeit statt. Durch eine außergerichtliche Herangehensweise kann dies vermeiden werden.Verhandlungsgeschick spielt vor allem beim Aushandeln von Vergleichssummen eine wichtige Rolle. Deren Höhe hängt maßgeblich von Verhandlungsauftreten ab. Um ein für Sie bestmögliches Ergebnis zu erzielen, kann anwaltlicher Beistand von entscheidender Bedeutung sein.
| | Ist es bereits zu einem Gerichtsverfahren gekommen, hängt die Bereitschaft zu einem Vergleich vor allem davon ab, wie das Gericht die Erfolgschancen der Klage sieht. Hier sind besonderes "Gespür" des Anwalts und eine darauf abgestimmte Verhandlungsstrategie gefragt. So lassen sich in einem Gerichtsvergleich z.B. auch Vertraulichkeitsvereinbarungen durchsetzen.
Wir unterstützen Sie kompetent und effektiv bei der schnellen und diskreten Erledigung persönlichkeitsrechtlicher Streitigkeiten. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, wie man bei Verletzungen in einem derart sensiblen Bereich umgeht und ggf. aufsehenerregende gerichtliche Auseinandersetzungen verhindert.
In unserer Kanzlei sind ausgebildete anwaltliche Mediatoren tätig, die neben der Mediatorausbildung auch Kurse zu Verhandlungsstrategien absolviert haben. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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