Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte. Auch im Urheberrecht kann sich Verhandlungsgeschick auszahlen und für die außergerichtliche Streitbeilegung große Bedeutung erlangen. Im Verhältnis von bereits vertraglich miteinander verbundenen Parteien (z. B. Urheber und Verwerter - "Lizenznehmer") lassen sich Streitigkeiten - z.B. über den Umfang oder die Art der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten - oftmals bereits im Vorfeld schlichten. Dies hat für beide Vertragsparteien Vorteile: Der Konflikt kann schneller beigelegt werden (eine endgültige gerichtliche Klärung kann sich über Jahre hinziehen), Gerichtskosten werden gespart und in der Regel wird ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erzielt, sodass die weitere Zusammenarbeit fortbestehen kann.
Auch in rechtlichen Konflikten mit Dritten kann der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung denkbar sein. So kann eine außergerichtliche Streitbeilegung unter Umständen - z.B. bei einer bloß einmaligen und "fahrlässigen" Verletzungshandlung - dazu führen, dass ein ursprünglicher Verletzungsfall in der Gewinnung eines neuen Vertragspartners (Lizenznehmers) mündet. So kann aus einer unerfreulichen Verletzung ggf. doch etwas Positives für beide Parteien gezogen werden.
Auch das Führen von Verhandlungen und die Wahl der richtigen Verhandlungstaktik können im Urheberrecht von erheblicher Relevanz sein. So können in Verletzungsfällen etwaig geltend gemachte Schadensersatzforderungen oder Abmahngebühren durch geschicktes Verhandeln ggf. reduziert werden.
| | Darüber hinaus ist Verhandlungsgeschick beim Aushandeln von Lizenzverträgen von entscheidender Bedeutung. Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten. Wir unterstützen Sie dabei - egal ob Sie Rechteinhaber oder Lizenznehmer sind - ein für Sie bestmögliches Resultat zu erzielen.
Ist es bereits zu einem Gerichtsverfahren gekommen, hängt die Bereitschaft zu einem Vergleich vor allem davon ab, wie das Gericht die Erfolgschancen der Klage sieht. Hier sind besonderes "Gespür" des Anwalts und eine darauf abgestimmte Verhandlungsstrategie gefragt.
Wir setzen uns effektiv und kompetent für Sie ein - sei es bei Verhandlungen im Rahmen von Lizenzvereinbarungen oder in Konfliktfällen. Wir richten unsere Taktik strategisch nach Ihren Belangen aus. Nach unserer Erfahrung können insbesondere Konfliktfälle zwischen Vertragsparteien oftmals bereits außergerichtlich "entschärft" werden. Wir denken uns schnell in Ihre Bedürfnisse ein und wirken darauf hin, eine unter Umständen jahrelange und eine für Sie nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. In unserer Kanzlei sind ausgebildete anwaltliche Mediatoren tätig, die neben der Mediatorausbildung auch Kurse zu Verhandlungsstrategien absolviert haben. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|