Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Fachkompetenz voraus. Denn nur so lässt sich beurteilen, welcher Standpunkt nicht verhandelbar sein sollte.

Verhandlungsführung und außergerichtliche Streitbeilegung spielen im Wettbewerbsrecht eine eher untergeordnete Rolle. Die abmahnenden Rechteinhaber lassen sich in der Regel nicht auf Verhandlungen bezüglich der abzugebenden strafbewehrten Unterlassungserklärung ein. Allerdings kann die Wahl der richtigen Verhandlungsstrategie bei der Abwendung oder Reduzierung von Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen eine erhebliche Rolle spielen. Auch bei Abmahnungen durch Mitbewerber (Konkurrenten) kann ggf. eine außergerichtliche Streitschlichtung oder das Verhandeln z.B. über die Höhe von Abmahngebühren in Betracht kommen.

   










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