Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Produktdesigns werden vorrangig über das Designgesetz und die europäische Designverordnung geschützt. Dazu ist grundsätzlich eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. beim Harmonisierungsamt für den gemeinsamen Binnenmarkt (HABM) erforderlich. Die amtlichen Kosten für eine Eintragung sind äußerst gering und das Design kann bis zu 25 Jahre geschützt werden.
Das Designgesetz schützt den ästhetischen Eindruck eines Erzeugnisses und gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung. Der Inhaber eines Designs kann Dritten also insbesondere die Benutzung seines Designs untersagen und Lizenzen an seinem Design einräumen. Im Falle einer Eintragung des Designs beim europäischen Harmonisierungsamt gilt dieser Schutz sogar europaweit.
Für den Schutz eines Produktdesigns ist sog. "Neuheit" und "Eigenart" erforderlich. Bei der Anmeldung ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Denn das DPMA bzw. HABM prüft lediglich die Anmeldeformalien, nicht aber die Schutzfähigkeit des Designs, also nicht, ob die Schutzvoraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen. | | Man ist deshalb besonders auf anwaltliche Beratung angewiesen, um bei einer späteren Verletzung tatsächlich optimal geschützt zu sein. So sollte z.B. grundsätzlich keine Veröffentlichung des Produktdesigns vor der Anmeldung erfolgen und es ist besonders darauf zu achten, welche Produktmerkmale des Designs man konkret beim DPMA bzw. HABM anmeldet.
Sollte eine Eintragung des Designs nicht mehr möglich oder schlicht vergessen worden sein, sind Designer nicht völlig schutzlos gestellt: Es kann noch ein Schutz als sog. nicht-eingetragenes Gemeinschaftsdesign bestehen. Der Schutzumfang für nicht-eingetragene Designs ist zwar wesentlich geringer und die Schutzdauer beträgt lediglich drei Jahre, dennoch ist dieser Schutz gerade für kurzlebige Artikel - wie z.B. Saisonmode - oftmals wichtig.
Neben dem Designrecht kann ein Schutz auch noch aus anderen Gesetzen resultieren, wie z.B. aus dem Wettbewerbsrecht. Wählen Sie die einzelnen farblich hervorgehobenen Rechtsgebiete aus dem obigen Menü aus, um mehr über darüber zu erfahren. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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