Designrecht im Mode- & Designrecht

Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.


Produktdesigns werden vorrangig über das Designgesetz und die europäische Designverordnung geschützt. Dazu ist grundsätzlich eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. beim Harmonisierungsamt für den gemeinsamen Binnenmarkt (HABM) erforderlich. Die amtlichen Kosten für eine Eintragung sind äußerst gering und das Design kann bis zu 25 Jahre geschützt werden.

Das Designgesetz schützt den ästhetischen Eindruck eines Erzeugnisses und gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung. Der Inhaber eines Designs kann Dritten also insbesondere die Benutzung seines Designs untersagen und Lizenzen an seinem Design einräumen. Im Falle einer Eintragung des Designs beim europäischen Harmonisierungsamt gilt dieser Schutz sogar europaweit.

Für den Schutz eines Produktdesigns ist sog. "Neuheit" und "Eigenart" erforderlich. Bei der Anmeldung ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Denn das DPMA bzw. HABM prüft lediglich die Anmeldeformalien, nicht aber die Schutzfähigkeit des Designs, also nicht, ob die Schutzvoraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de