Ihre Rechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise. Produktdesigns können auch über das Urheberrecht - als sog. Werke der angewandten Kunst - geschützt sein. So ist es denkbar, dass etwa ein besonders gestaltetes Möbelstück urheberrechtlichen Schutz genießt. | | Allerdings ist hierfür ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich, was in der Praxis eine sehr hohe Hürde darstellt. Dem Urheberrecht kommt im Bezug auf den Designschutz daher lediglich eine untergeordnete Rolle zu, sollte jedoch gleichwohl nicht vergessen werden. Denn wird ein solcher Schutz von den Gerichten bejaht, ist das Produkt besonders gut vor Nachahmern geschützt. Während eine Designeintragung nämlich maximal nur 25 Jahre möglich ist, besteht der Urheberschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. | |
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