Wettbewerbsrecht bei Mode- & Designrecht

Sie wurden abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

Produktdesigns können auch ergänzend über den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 9 UWG) geschützt werden. Dieser wird vor allem dann relevant, wenn eine Eintragung des Designs beim DPMA/HABM nicht erfolgt ist. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jedes "Allerweltserzeugnis" geschützt wird. Geschützt werden nur solche Produkte, die eine sog. wettbewerbliche Eigenart aufweisen. Eine solche wettbewerbliche Eigenart liegt immer dann vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, den Verkehr auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen. Im Gegensatz zum Designrecht werden über das Wettbewerbsrecht also nur solche Produkte geschützt, die von den Gerichten als besonders schutzwürdig erachten werden.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de