Designrecht im Patent-, Know How- & Erfinderrecht | ||||
Sie wollen Erfindungen schützen oder wurden selbst bereits verklagt? Wir vertreten Sie mit Hilfe unserer kooperierenden Patentanwälte. Das Designgesetz schützt den ästhetischen Eindruck, also das "Design" eines Erzeugnisses und gewährt seinem Rechteinhaber das ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung. Der Inhaber eines Designs kann Dritten also insbesondere die Benutzung seines Designs untersagen und Lizenzen an seinem Design einräumen. Im Falle einer Eintragung des Designs beim europäischen Harmonisierungsamt gilt dieser Schutz sogar europaweit. Für den Schutz von technischen Innovationen kann das Designrecht z.B. dann relevant werden, wenn der Patentschutz bereits abgelaufen ist. |
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