Patentrecht im Fachgebiet Patent-, Know How & Erfinderrecht | ||||
Sie wollen Ihre Erfindungen schützen oder wurden wegen Patentverletzung verklagt? Wir vertreten Sie mit Hilfe unserer kooperierenden Patentanwälte Technische Erfindungen werden vorrangig über das Patentgesetz (PatG) geschützt. Dazu ist eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz DPMA) erforderlich. Die Erfindung kann bis zu 20 Jahren geschützt werden. Ein "Gemeinschaftspatent" - ähnlich einer Gemeinschaftsmarke (siehe hier) - existiert bislang nicht. Allerdings ist im Wege der verstärkten Zusammenarbeit nunmehr das EU-Patent ("Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung" - EPeW) verabschiedet worden, dass in der gesamten Europäischen Union einheitliche Gültigkeit hat. Der Vorteil liegt vor allem in der erheblichen Senkung der Übersetzungskosten. Daneben kann man beim Europäischen Patentamt (EPA) mit nur einer Anmeldung beliebig viele nationale Patente der einzelnen Mitgliedsstaaten erhalten. Auf internationaler Ebene erleichtert das sog. PCT-Verfahren eine Patentanmeldung auch für Länder außerhalb der EU. |
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