Sie wollen Ihre Erfindungen schützen oder wurden wegen Patentverletzung verklagt? Wir vertreten Sie mit Hilfe unserer kooperierenden Patentanwälte Technische Erfindungen werden vorrangig über das Patentgesetz (PatG) geschützt. Dazu ist eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz DPMA) erforderlich. Die Erfindung kann bis zu 20 Jahren geschützt werden. Ein "Gemeinschaftspatent" - ähnlich einer Gemeinschaftsmarke (siehe hier) - existiert bislang nicht. Allerdings ist im Wege der verstärkten Zusammenarbeit nunmehr das EU-Patent ("Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung" - EPeW) verabschiedet worden, dass in der gesamten Europäischen Union einheitliche Gültigkeit hat. Der Vorteil liegt vor allem in der erheblichen Senkung der Übersetzungskosten. Daneben kann man beim Europäischen Patentamt (EPA) mit nur einer Anmeldung beliebig viele nationale Patente der einzelnen Mitgliedsstaaten erhalten. Auf internationaler Ebene erleichtert das sog. PCT-Verfahren eine Patentanmeldung auch für Länder außerhalb der EU.
Grundsätzlich ist der Erfinder der Inhaber des Patentes und damit Rechteinhaber. In der Praxis werden technische Erfindungen aber oftmals im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gemacht. Man spricht insoweit von Arbeitnehmererfindungen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber prinzipiell das Recht, die Erfindung zu benutzen. Allerdings hat der Arbeitnehmer-Erfinder ein Recht auf angemessene Vergütung; Einzelheiten regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz (kurz: ArbNErfG).
Ein Patent wird von den Patentämtern auf allen Gebieten der Technik erteilt, wenn die Erfindung "neu" ist, einen "erfinderischen Schritt" beinhaltet und "gewerblich anwendbar" ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von den Patentämtern geprüft und erst nach Eintragung hat das Patent volle Rechtsgültigkeit. | | Wird ein Patent erteilt, so gewährt es dem Inhaber das ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung seiner technischen Erfindung. Der Patentinhaber kann Dritten also insbesondere die Benutzung seines Patentes untersagen und Lizenzen daran einräumen.
Dennoch ist bei der Anmeldung eines Patents Vorsicht geboten: Der Patentschutz wirkt grundsätzlich nur territorial. Ein vom Deutschen Patentamt erteiltes Patent schützt nur in den Grenzen des Bundesgebietes. Darüber hinaus ist die Erfindung nach Ablauf der Schutzdauer auch im territorialen Schutzgebiet für jedermann frei zugänglich, d.h. kann von Konkurrenzunternehmen benutzt werden. Bei der Entwicklung einer optimalen Schutzrechtsstrategie kann daher im Einzelfall statt des Patentrechtschutzes auch der Schutz über die bloße Geheimhaltung vorzugswürdig sein (siehe hier).
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Schutzstrategien und übernehmen die Verwaltung Ihres Schutzrechteportfolios. Mit Hilfe von kooperierenden Patentanwälten überprüfen wir die Patentierbarkeit Ihrer technischen Erfindung, nehmen die Anmeldung bei den Patentämtern - sowohl national, auf europäischer als auch auf internationaler Ebene - vor, und verteidigen Ihre Rechte in Verletzungsverfahren. Außerdem vertreten wir Sie in Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen und verteidigen Sie vor unberechtigten Abmahnungen. Zu unseren Kooperationspartnern gehören erfahrene Patentanwälte aus sämtlichen Branchen.
Sie wollen Ihre Erfindungen schützen und verwerten? Oder Sie wurden selbst wegen Patentverletzung abgemahnt oder verklagt? Wir beraten und vertreten Sie mit Hilfe unserer spezialisierten kooperierenden Patentanwälte, auch mit internationalem Bezug. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht, insbesondere zum Patentrecht in Indien. Für unsere Dienstleistungen im indischen Recht gehen Sie bitte zur Webseite von InDe Rechtsanwälte und dort unter Patentrecht in Indien. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|