Wettbewerbsrecht im Patent-, Know How- & Erfinderrecht

Sie wollen Ihre Erfindungen schützen oder wurden wegen Patentverletzung verklagt? Wir vertreten Sie mit Hilfe unserer kooperierenden Patentanwälte.

Das Wettbewerbsrecht kann für technische Innovationen in erster Linie unter dem Aspekt des sog. "Know How-Schutzes" (§§ 17, 18 UWG) relevant werden. Der Schutz durch Geheimhaltung ist die riskanteste Art, sich ein Monopol für eine technische Innovation zu sichern. Der Vorteil besteht darin, dass dieser Schutz - soweit das Geheimnis bestehen bleibt - im Unterschied zum zeitlich begrenzten Patentschutz unendlich lang fortbestehen kann. Umgekehrt schützt die bloße Geheimhaltung aber nicht vor der Aufdeckung der geheim gehaltenen Erfindung oder vor der Nachahmung durch Dritte (sog. reverse-engineering). Dadurch wird auch die wirtschaftliche Verwertung zum Risiko.

Welche Strategie für den Schutz einer technische Innovation optimal ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Schutz über die Geheimhaltung kann jedenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen z.B. für den Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nicht vorliegen.

   










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