Persönlichkeitsrecht und das Presse-, Äußerrungsrecht & Cybermobbing

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Auf dem Gebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" ist das Persönlichkeitsrecht von zentraler Bedeutung. Es schützt - allgemein gesagt - das Recht auf Selbstbestimmung in persönlichen Angelegenheiten jeder Art. Besondere Ausformungen des Persönlichkeitsrechts sind z. B. das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen, die persönliche bzw. geschäftliche Ehre, der Schutz persönlicher Informationen, der Schutz der Privatsphäre, aber auch das Recht auf kommerzielle Verwertung dieser Rechte.

Werden Äußerungen über Personen getätigt, so sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit den Rechten des Äußernden, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I des Grundgesetzes) gegeneinander abzuwägen. Bei Unternehmen spielt zudem das sog. Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine wichtige Rolle. Grundsätzlich wird der Meinungs- und Pressefreiheit dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Schutz der Rechte des Adressaten aber Vorrang einzuräumen. So z. B. wenn es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um sog. Formal- oder Schmähkritiken handelt, wenn die Privat- und Intimsphäre betroffen ist oder unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt werden. Insoweit ist die Einordnung der Äußerung als Meinung oder Tatsachenbehauptung von großer rechtlicher Bedeutung.

 

Bei Sachverhalten mit Medienbezug sind der Schutz der persönlichen bzw. geschäftlichen Ehre (bei der Wortberichterstattung) und das Recht am eigenen Bild (bei der Bildberichterstattung) von besonderer Relevanz. Verletzungen dieser Rechte können durch die Veröffentlichung in den Medien aufgrund ihrer großen Reichweite ernsthafte und nachhaltige Folgen für den Betroffenen haben. Seit der Etablierung des Internets als Kommunikationsmedium werden Meinungen und Tatsachen dabei regelmäßig auch durch Privatleute öffentlichkeitswirksam wiedergegeben. Aus der Perspektive der Presse- und Online-Portale stellt sich dabei die Frage, inwieweit sie für persönlichkeitsrechts-verletzende Äußerungen von Dritten (z.B. Leserbriefe oder Nutzerkommentare in Meinungs- oder Bewertungsforen im Internet) haften.

Da über das Internet ehrverletzende oder geschäftsschädigende Äußerungen mit sehr geringem Aufwand und anonym möglich sind, ist das Phänomen des Cybermobbings entstanden. Von Cybermobbing (Persönlichkeitsrechts-verletzungen im Internet) können sowohl Privatleute und als auch Geschäftsbetriebe betroffen sein, z. B. bei der Verbreitung geschäftsschädigender Äußerungen durch einen Konkurrenten. Es droht die Beeinträchtigung des guten Rufs und der Kreditwürdigkeit des betroffenen Unternehmens. Angesicht der rechtlichen Komplexität des Cybermobbings haben wir dazu eine spezielle Themenwebseite unter www.cybermobbing24.de eingerichtet.

 










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