Persönlichkeitsrecht und das Presse-, Äußerrungsrecht & Cybermobbing | ||||
Sie haben lange für Ihren guten Ruf gearbeitet. Wir helfen Ihnen, diesen zu verteidigen. Auf dem Gebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" ist das Persönlichkeitsrecht von zentraler Bedeutung. Es schützt - allgemein gesagt - das Recht auf Selbstbestimmung in persönlichen Angelegenheiten jeder Art. Besondere Ausformungen des Persönlichkeitsrechts sind z. B. das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen, die persönliche bzw. geschäftliche Ehre, der Schutz persönlicher Informationen, der Schutz der Privatsphäre, aber auch das Recht auf kommerzielle Verwertung dieser Rechte. | Bei Sachverhalten mit Medienbezug sind der Schutz der persönlichen bzw. geschäftlichen Ehre (bei der Wortberichterstattung) und das Recht am eigenen Bild (bei der Bildberichterstattung) von besonderer Relevanz. Verletzungen dieser Rechte können durch die Veröffentlichung in den Medien aufgrund ihrer großen Reichweite ernsthafte und nachhaltige Folgen für den Betroffenen haben. Seit der Etablierung des Internets als Kommunikationsmedium werden Meinungen und Tatsachen dabei regelmäßig auch durch Privatleute öffentlichkeitswirksam wiedergegeben. Aus der Perspektive der Presse- und Online-Portale stellt sich dabei die Frage, inwieweit sie für persönlichkeitsrechts-verletzende Äußerungen von Dritten (z.B. Leserbriefe oder Nutzerkommentare in Meinungs- oder Bewertungsforen im Internet) haften. |
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