Vertragsrecht im Presse-, Äußerrungsrecht & Cybermobbing

Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußert komplexe Rechtsmaterie. Wir beraten die Presse und Autoren mit Fachkompetenz und Erfahrung.

Das allgemeine Vertragsrecht spielt natürlich auch im Presse- und Äußerungsrecht eine wichtige Rolle.

Durch vertragliche Vereinbarungen (sog. Lizenzverträge) werden urheberrechtliche Nutzungsrechte an Artikeln - z.B. das Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrecht - eingeräumt. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten kann vertraglich - je nach Wunsch der Parteien - beliebig geregelt werden. So sind z.B. räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen möglich und üblich. Ein Nutzungsrecht kann auch inhaltlich auf das Verbreitungs- oder Vervielfältigungsrecht beschränkt werden oder z.B. nur auf die Veröffentlichung im Internet. Aus Verwertersicht ist vor allem auf die sog. Zweckübertragungslehre zu achten, damit der Verwerter sicher ist, wirklich alle Rechte zu bekommen, die er für seine beabsichtigte Verwertung benötigt.

 

Das Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußert komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie. Die Gestaltung von Lizenzverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken und eine optimale Absicherung zu erreichen (mehr zum Urhebervertragsrechte siehe unter "Lizenz- und Vertragsrecht").

Wir entwerfen, gestalten und überprüfen Ihre Lizenzverträge sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene und helfen Ihnen bei der Verhandlung mit potentiellen Verwertern. Umgekehrt werden wir für Sie selbstverständlich auch tätig, wenn sie auf der Lizenznehmerseite (Verwerter) stehen und an einer für Sie optimalen Lizenzvereinbarung interessiert sind.

Darüber hinaus prüfen und erstellen wir selbstverständlich Ihre Presse- und Journalistenverträge, Werbeverträge, Verlags- und Herausgeberverträge, Pressevertriebsverträge.

 










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