Wettbewerbsrecht im Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing

Wettbewerbsrecht und Verlagsrecht: Nicht immer einfach - wir beraten mit Fachkompetenz und Erfahrung.


Trotz der großen Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit, darf auch in Medien nicht gegen die wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln verstoßen werden.

So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. bei Werbemaßnahmen (Anzeigen in Printmedien, Bannerwerbung im Internet und Email-Werbung) oder bei Testberichten über Produkte eine wichtige Rolle. Insbesondere ist auf die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil zu achten (Vermeidung sog. Schleichwerbung). Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) können auch wettbewerbsrechtliche Regelungen des medienspezifischen Werberechts Anwendung finden.

Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Herabsetzung durch Mitbewerber bzw. das Äußern und Verbreiten falscher oder rufschädigender Tatsachenbehauptungen (§ 4 Nr. 7, 8 UWG) relevant sein. Eine falsche Behauptung, etwa über die wirtschaftliche Lage eines Konkurrenzunternehmens durch einen Mitbewerber, kann schwerwiegende Folgen für dieses bedeuten.

 

Sie oder Ihr Unternehmen sind "Opfer" rufschädigender/herabsetzender Äußerungen geworden? Oder Sie sind sich unsicher, ob eine Äußerung über eine andere Person oder Konkurrenten noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist bzw. wurden sogar bereits abgemahnt?

Wir beraten und helfen Ihnen rund um das Thema Äußerungs- und Presserecht mit wettbewerbsrechtlichem Bezug - schnell und effektiv. Angesicht der rechtlichen Komplexität des Themas Cybermobbing haben wir dazu eine spezielle Themenwebseite unter http://www.cybermobbing24.de/index.php/betriebe-firmen-gewerbe-co eingerichtet.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch präventiv dabei, Ihre "Werbepraxis" mit den Vorgaben des Wettbewerbsrechts abzustimmen, um so kostspielige Abmahnungen von vornherein zu vermeiden.

Sie wurden sogar bereits wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt bzw. verklagt? Oder Sie selbst sind der Auffassung, dass Ihre Konkurrenten sich Ihnen gegenüber wettbewerbswidrig verhalten? Wir stehen mit unserem wettbewerbsrechtlichen Fachwissen an Ihrer Seite.

 
 










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