Sie wurden abgemahnt oder sind der Auffassung, dass Ihr Kennzeichen verletzt wurde? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Das Kennzeichenrecht hat im Start-up & Webshoprecht eine große Bedeutung. Mit der immer größer werdenden geschäftlichen Relevanz des Internets besteht ein großes Bedürfnis, sich mit eigenen Marken von Wettbewerbern abzugrenzen, um so die Kundenströme auf die eigene vUnternehmenswebseite zu leiten. Kennzeichen (Marken, Firmenbezeichnungen etc.) helfen Ihnen dabei, dass sich Ihre Kunden an Ihre Produkte bzw. an Ihr Unternehmen erinnern und wieder bei Ihnen einkaufen. Dies ist im Online-Geschäft besonders wichtig, da gerade im Internet die Verbraucher schnell den Überblick über die verschiedenen Angebote verlieren. Einen besonderen Stellenwert spielt dabei in der Regel auch der Domainname, an den sich die Kunden oftmals erinnern. Solche Internetadressen können im heutigen Internetzeitalter einen erheblichen Wirtschaftswert haben (da es sich beim Domainrecht um eine spezielle Rechtsmaterie handelt, finden Sie mehr dazu unter dem Punkt "Internet- und Domain-recht").
Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Kennzeichen optimal zu sichern - deutschland-, europa- oder weltweit. Ebenso helfen wir Ihnen, bei Verletzung Ihrer Kennzeichen schnell und effektiv gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. | | Dies ist besonders wichtig, da durch die rechtwidrige Benutzung Ihrer Kennzeichen - z.B. in Google-Ad-Werbung - Kundenströme umgeleitet werden und damit Umsatzausfälle drohen. Wir helfen Ihnen, die Rechtsverletzung schnell mittels einstweiliger Verfügung zu stoppen und Ihre Schadenersatzansprüche im Klageverfahren durchzusetzen. Dabei können Sie auch die gesamten Ihnen entstandenen Anwaltskosten von dem Verletzer zurückverlangen.
Umgekehrt können Sie auch Gefahr laufen, fremde Rechte zu verletzen, z.B. indem Sie für Ihren Internetshop ein bereits geschütztes Kennzeichen benutzen, geschützte Markenartikel über Ihre Website vertreiben oder fremde Kennzeichen für Ihr Online-Marketing benutzen. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie eine Markenverletzung begehen. Denn nach der Rechtsprechung hat jeder Gewerbetreibende die Pflicht, vor der Benutzung eines Zeichens entsprechenden Recherchen nach älteren Rechten vorzunehmen.
Sie möchten Ihre Kennzeichen im Internet optimal geschützt haben und/oder im Vorfeld sicherstellen, dass Sie mit der Nutzung Ihrer Kennzeichen keine Markenverletzung begehen. Sie sehen Ihre eigene Marke, Firma, Namen, Domain als verletzt an oder wurden selbst wegen Kennzeichenverletzung bereits abgemahnt? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise gerne zur Verfügung. Näheres zu unseren Dienstleistung finden Sie in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|