Sonstige Fachgebiete im Start-up & Webshoprecht

Das Start-up & Webshoprecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Erfahrung und Fachkompetenz.

Da sich das Start-up & Webshoprecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen im Internet relevant werden. So kann z.B. Das Patentrecht relevant werden, wenn eine neue Software entwickelt wird. Auch wenn ein Patentschutz für Software nur in Ausnahmefällen erlangt werden kann, gibt es Fälle, in die Patentämter auch Softwarepatente gewährt haben (siehe dazu näher hier.)

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de