"Klicken Sie oben auf die Rechtsgebiete (Kreise), um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Werbe- & Marketingrecht"zu erhalten. | | Dies ist dann besonders schmerzhaft, wenn die eigene Marke im Markt bereits bekannt geworden ist und nun nicht mehr benutzt werden darf. Um solch ein Risiko zu vermeiden, führen wir vorherige Kennzeichenrecherche professionell für Sie durch und helfen Ihnen so, spätere Kosten zu vermeiden. Falls Sie als Werbe- oder Marketingagentur für einen Dritten ein kennzeichenrechtliches Zeichen entwickelt haben, kann die Agentur für die nicht gründlich durchgeführte Markenrecherche verantwortlich sein, d.h. der Kunde die Agentur in Regress nehmen. Setzen Sie sich solchen Risiken nicht aus. Wir führen die vorherige Kennzeichenrecherche professionell für Sie durch und helfen Ihnen bei der Vermeidung unnötiger Kosten und dem drohenden Verlust von Kunden.
Umgekehrt wächst mit der Bekanntheit und der Etablierung eines Kennzeichens auch die Gefahr, dass Wettbewerber sich dies zunutze machen und die Marke, Geschäftsbezeichnung oder Namen für eigene geschäftliche Zwecke verwenden. In diesem Fall ist große Eile geboten, um Ihr Kennzeichen, Ihre Produkte, aber auch Ihren guten Ruf zu schützen. Wir setzen Ihre Rechte schnell und effektiv durch, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch die Bekämpfung von Trittbrettfahrern und Markenpiraten (siehe auch hier).
Sie möchten Ihre Kennzeichen optimal geschützt haben und/oder im Vorfeld einer Werbekampagne sicherstellen, dass Sie mit der Nutzung Ihrer Kennzeichen keine Markenverletzung begehen. Sie sehen Ihre eigene Marke, Firma, Namen in einer Werbung als verletzt an oder wurden selbst wegen Kennzeichenverletzung bereits abgemahnt? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise gerne zur Verfügung. Näheres zu unseren Dienstleistung finden Sie in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Das Markenrecht nimmt im Werbe- und Marketingrecht eine bedeutende Stellung ein. Gegenstand von Werbeaktivitäten sind immer bestimmte Produkte; mit einem bestimmten Produkt wird wiederum auch eine bestimmte Marke beworben.
Dennoch ist bei der Benutzung von Kennzeichen - seien es eigene oder fremde - äußerste Vorsicht geboten. Jeden Benutzer eines Kennzeichens trifft vor der Benutzungsaufnahme eine Recherchepflicht hinsichtlich älterer Rechte. Eine solche Recherche ist für Laien allerdings kaum mit der erforderlichen Gründlichkeit machbar, da das MarkenG nicht nur vor Verwendung identischer Zeichen, sondern auch den Ähnlichkeitsbereich schützt. Zu bedenken ist auch, dass für Gewerbetreibende erhöhte Anforderungen an die vorherige Recherche gestellt werden. Bei Verstößen gegen diese Anforderungen droht Abmahngefahr. Dies kann hohe Anwaltskosten verursachen, da der Gebührenstreitwert in kennzeichenrechtlichen Fällen nicht selten bei 50.000 EUR aufwärts angesetzt wird. Ist die Abmahnung berechtigt, so kann der Abmahnende seine Anwaltskosten von dem Verletzer erstattet verlangen.
Doch eine Verletzung fremder Rechte wegen einer nicht sorgfältig durchgeführten Kennzeichenrecherche kann unter Umständen noch viel weitreichendere Folgen haben. Unter Umständen wird der Zeicheninhaber erst nach jahrelanger Verwendung auf die Markenverletzung aufmerksam. Kommt es dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, drohen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und sogar Vernichtungsansprüche.
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