Persönlichkeitsrecht im Werbe- und Marketingrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.

Im Werbe- und Marketingrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht Bedeutung erlangen. Denn zum Schutz der Persönlichkeit gehört auch das Recht, seine Persönlichkeitsrechte zu kommerzialisieren.Sollen daher in der Werbung bestimmte Personen abgebildet werden, ist grundsätzlich deren Zustimmung einzuholen, anderenfalls drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

   










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