Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen. Das Wettbewerbsrecht ist für das Werbe- und Marketingrecht von zentraler Bedeutung. Irrelevant ist dabei, ob die Marketingaktivitäten auf herkömmliche Weise (z. B. durch Zeitungsanzeigen, Prospektwerbung, Flyer etc.) oder online z.B. auf Websites, in Social Media (z. B. Facebook), durch Email- und Bannerwerbung oder GoogleAdwords erfolgt. Denn die wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln gelten auch im Internet.
Das Wettbewerbsrecht kann im Werbe- und Marketingrecht z. B. unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Abfangens von Kunden oder der Verunglimpfung eines Konkurrenzproduktes relevant werden. Vor allem ist aber der Irreführungsschutz von Bedeutung, insbesondere ist darauf zu achten, dass keine irreführenden Angaben zu den Preisen (z. B. sog. Mondpreise) und den angebotenen Produkten selbst - etwa durch eine irreführende Abbildung - gemacht werden. Der Irreführungsschutz ist daneben z. B. auch bei Ankündigung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion relevant; so stellt nach neuester Rechtsprechung die Verlängerung einer solchen zeitlich begrenzten Rabattaktion - ohne triftigen Grund - eine abmahnfähige wettbewerbswidrige Handlung dar (siehe auch Newsletter).
| | Weitere Schwerpunkte bilden der Schutz vor belästigender Werbung (insbesondere Spam) und Aspekte der vergleichenden Werbung. Daneben sind aber auch wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften wie z. B. aus dem Heilmittelwerbegesetz, dem Lebensmittelgesetz oder dem Gewinn- und Glücksspielrecht zu beachten, die je nach Fallgestaltung relevant werden können.
Wer mit seiner Werbung gegen derartige Marktverhaltensregeln verstößt, läuft Gefahr, von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Diesem Risiko kann durch vorherige anwaltliche Beratung entgegengesteuert werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Marketingstrategie und Werbekampagnen auf die Vorgaben des Wettbewerbsrechts abzustimmen und abmahnsicher zu machen.
Sie wurden wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt bzw. verklagt? Oder Sie selbst sind der Auffassung, dass Ihre Konkurrenten sich Ihnen gegenüber wettbewerbswidrig verhalten? Wir stehen Ihnen auch in diesem Fall mit unserer Fachexpertise zur Verfügung. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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