Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen.

Das Wettbewerbsrecht ist für das Werbe- und Marketingrecht von zentraler Bedeutung. Irrelevant ist dabei, ob die Marketingaktivitäten auf herkömmliche Weise (z. B. durch Zeitungsanzeigen, Prospektwerbung, Flyer etc.) oder online z.B. auf Websites, in Social Media (z. B. Facebook), durch Email- und Bannerwerbung oder GoogleAdwords erfolgt. Denn die wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln gelten auch im Internet.

Das Wettbewerbsrecht kann im Werbe- und Marketingrecht z. B. unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Abfangens von Kunden oder der Verunglimpfung eines Konkurrenzproduktes relevant werden. Vor allem ist aber der Irreführungsschutz von Bedeutung, insbesondere ist darauf zu achten, dass keine irreführenden Angaben zu den Preisen (z. B. sog. Mondpreise) und den angebotenen Produkten selbst - etwa durch eine irreführende Abbildung - gemacht werden. Der Irreführungsschutz ist daneben z. B. auch bei Ankündigung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion relevant; so stellt nach neuester Rechtsprechung die Verlängerung einer solchen zeitlich begrenzten Rabattaktion - ohne triftigen Grund - eine abmahnfähige wettbewerbswidrige Handlung dar (siehe auch Newsletter).

   










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