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Sonntag, 28 Juni 2015 11:38

BGH: PUMA gewinnt gegen Markenparodie "PUDEL"

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Der Sportartikelhersteller PUMA hat gerichtlich die Löschung einer Marke beantragt, die sich nach ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Markenparodie an das Original anlehnt. Mit Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13) gab der Bundesgerichtshof dem bekannten Sportartikelhersteller recht.

BGH, Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13)

Worum ging es?

Der Beklagte hatte seit 2006 Kleidung mit der Wort-Bild-Kombination „PUDEL“ und dem Bild eines springenden Pudels vertrieben. Aufgrund der gewollten Ähnlichkeit mit der weitaus älteren und bekannteren Marke „PUMA“ und dem Bild einer springenden Raubkatze, wandte sich der Sportartikelhersteller gerichtlich gegen die Parodie seiner Marke und beantragte gem. § 51 MarkenG die Löschung der Wort-Bild-Marke „PUDEL“.

Was hat das Gericht entschieden?

Der BGH stellt zunächst klar, dass zwischen den Marken der Klägerin und des Beklagten keine Verwechselungsgefahr im Sinne des Markengesetzes bestünde. Allerdings profitiere der Betreiber der PUDEL-Bekleidung von der Ähnlichkeit zum Original und erlange gerade dadurch seine Aufmerksamkeit. Durch die gedankliche Verknüpfung mit dem PUMA-Schriftzug nutze der Beklagte die Wertschätzung der bekannten Marke in rechtswidriger Weise aus.

Auch der Hinweis des Beklagten auf die Freiheit zur künstlerischen Betätigung und auf die freie Meinungsäußerung ließ der BGH nicht gelten. Wie der BGH sinngemäß ausführt, darf sich auch dann ein Unternehmen nicht mit fremden Federn schmücken, wenn es sich durch eine Markenparodie in satirischer Weise mit einer anderen Marke auseinandersetzt.

Folgen für die Praxis:

Das beklagte Unternehmen darf die Bekleidungsstücke mit dem Schriftzug „PUDEL“ und dem springenden Pudel nun nicht mehr weiter vertreiben. Außerdem muss die Marke aus dem Markenregister gelöscht werden. Wenn der Beklagte bereits viel in den Aufbau der Marke investiert und die Marke „PUDEL“ eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, kann dies für den Beklagten finanziell schmerzhaft sein. Mit dieser Entscheidung zeigt der BGH, dass er die Fälle der Markenparodie tendenziell kritisch sieht. Dies sollte bei der Wahl und Entwicklung seiner eigenen Marke in Zukunft besonders berücksichtigt werden.

Gelesen 2815 mal Letzte Änderung am Sonntag, 28 Juni 2015 11:46