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Freitag, 10 Juli 2015 00:00

Wir erzielen gerichtlichen Vergleich gegen deutschen Fernsehsender auf Nachvergütung von Wiederholungsausstrahlungen

In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.

Gelesen 2799 mal Letzte Änderung am Sonntag, 03 September 2017 12:11