Der Sportartikelhersteller PUMA hat gerichtlich die Löschung einer Marke beantragt, die sich nach ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Markenparodie an das Original anlehnt. Mit Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13) gab der Bundesgerichtshof dem bekannten Sportartikelhersteller recht.
BGH, Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13)