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Film, Fernsehen & Rundfunk

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Der ebenso erfolgreiche wie umstrittene Rapper Bushido hat in seinem Gerichtsverfahren über die Verwendung von sogenannten „Loops“ einen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit der von Bushido verwendeten Tonsequenzen erneut geprüft werden müsse.

BGH, Urteil vom 16.04.2015 (Az. I ZR 225/12)

In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.