Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Das Designrecht (früher genannt: Geschmacksmusterrecht) bezieht sich auf den Schutz der äußeren Form von Produkten. Schutzfähige Produktdesigns kommen für die unterschiedlichsten Erzeugnisse in Betracht, wie z.B. Möbel, Autos, Parfümflaschen, elektronische Geräte etc. Nach der Reform des Designrechts im Jahre 2013 stellt der Designschutz ein effektives Mittel dar, um gegen Produktnachahmer vorzugehen. Der Designschutz sollte daher nicht unterschätzt und bei der Erarbeitung einer Schutzstrategie des Produkts von vornherein mit berücksichtigt werden.
Für den Schutz eines Designs ist sog. "Neuheit" und "Eigenart" erforderlich. Wichtig ist also, dass bereits vor der Produkteinführung im Markt oder sonstigen Veröffentlichungen das Design beim zuständigen Amt angemeldet wird. Anderenfalls kann dies der „Neuheit“ des Designs entgegenstehen und ein Schutz nicht mehr erlangt werden. Zudem sollte bereits bei der Produktentwicklung der Designschutz berücksichtigt werden, um die für einen Schutz erforderliche „Eigenart“ später gut begründen zu können.
Ein Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt werden. Bei der Anmeldung ist allerdings zu beachten, dass das zuständige Amt lediglich die Anmeldeformalien prüft, nicht jedoch, ob die Schutzvoraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen. Daher sollte bereits bei der Designanmeldung anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit die Designs so angemeldet werden, dass diese später vor Gericht auch Bestand haben. | | Sollte eine Eintragung des Designs nicht mehr möglich oder schlicht vergessen worden sein, kann auch ein Schutz als sog. nicht-eingetragenes Gemeinschaftsdesign oder über das Wettbewerbs- oder Urheberrecht in Betracht kommen. Angesichts des unterschiedlichen Schutzumfangs sollte bei wichtigen Produkten jedoch eine Designanmeldung nicht vernachlässigt werden.
Wir beraten Sie umfassend im Designrecht. Wir vertreten Sie z.B. bei der Anmeldung Ihrer Designs auf nationaler und internationaler Ebene, erarbeiten bei der Produktentwicklung für Sie eine Schutzstrategie und erstellen Ihre Lizenzverträge. Selbstverständlich vertreten wir bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Fall von Designverletzungen und Parallelimporten als auch bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. beim „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V.“ gehört der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu unseren Kernkompetenzen.
Mehr Informationen zum Designrecht finden Sie u.a. in dem Fachgebiet "Mode- und Designrecht" oder unter „Abmahnung & Prozessrecht". Um mehr zu der Relevanz des Designrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Lizenz- und Vertragsrecht) und dann auf die Unterrubrik „Designrecht“.
Die für das „Designrecht“ relevanten Gesetze und unsere angebotenen Dienstleistungen finden Sie jeweils in dem rechten Tab-Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|