markenrecht offwettbewerbsrecht offurheberrecht offdesignrecht offpatentrecht offpersoenlichkeitsrecht offvertragsrecht offdatenschutzrecht

Rechtsgebiet Designrecht

Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.


Das Designrecht (früher genannt: Geschmacksmusterrecht) bezieht sich auf den Schutz der äußeren Form von Produkten. Schutzfähige Produktdesigns kommen für die unterschiedlichsten Erzeugnisse in Betracht, wie z.B. Möbel, Autos, Parfümflaschen, elektronische Geräte etc. Nach der Reform des Designrechts im Jahre 2013 stellt der Designschutz ein effektives Mittel dar, um gegen Produktnachahmer vorzugehen. Der Designschutz sollte daher nicht unterschätzt und bei der Erarbeitung einer Schutzstrategie des Produkts von vornherein mit berücksichtigt werden.

Für den Schutz eines Designs ist sog. "Neuheit" und "Eigenart" erforderlich. Wichtig ist also, dass bereits vor der Produkteinführung im Markt oder sonstigen Veröffentlichungen das Design beim zuständigen Amt angemeldet wird. Anderenfalls kann dies der „Neuheit“ des Designs entgegenstehen und ein Schutz nicht mehr erlangt werden. Zudem sollte bereits bei der Produktentwicklung der Designschutz berücksichtigt werden, um die für einen Schutz erforderliche „Eigenart“ später gut begründen zu können.

Ein Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt werden. Bei der Anmeldung ist allerdings zu beachten, dass das zuständige Amt lediglich die Anmeldeformalien prüft, nicht jedoch, ob die Schutzvoraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen. Daher sollte bereits bei der Designanmeldung anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit die Designs so angemeldet werden, dass diese später vor Gericht auch Bestand haben.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de