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Rechtsgebiet Markenrecht

Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen und verteidigen oder wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Fachexpertise.

Der Schutz von Kennzeichen (Marken, Firma, Werktitel) ist in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung von zentraler Bedeutung. Mit Hilfe von Marken werden eigene Produkte von denen eines Konkurrenten abgegrenzt und aus der Masse des Warenangebots hervorgehoben. Gleichzeitig können durch den Markenschutz Konkurrenten davon abgehalten werden, unter demselben oder einem ähnlichen Zeichen ein Alternativprodukt zu vertreiben. Über Lizenzverträge lassen sich schnell neue Märkte erschließen und ein (weltweites) Vertriebsnetz aufbauen. Marken dienen zudem der Qualitätssicherung, da das Markenprodukt gerade als qualitativ hochwertiges Produkt in Erinnerung bleiben und zum Wiederkauf anregen soll.

Das Markenrecht gehört seit Kanzleigründung zu einer unserer Kernkompetenzen. Wir nehmen Markenanmeldungen auf nationaler und internationaler Ebene vor, führen Markenrecherchen durch und erarbeiten bereits bei der Produktentwicklung für Sie eine Schutzstrategie. Wir vertreten Sie in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem deutschen und europäischen Markenamt und erstellen Abgrenzung- und Lizenzvereinbarungen.

   










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