Sie wurden wegen Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt oder ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir helfen! Das Wettbewerbsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, welches nahezu jede Branche und Unternehmen jeglicher Größe betrifft. Denn ein Großteil der in der Praxis ausgesprochenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren haben wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zum Gegenstand. Zum Teil hat sich sogar eine rechtsmissbräuchliche Abmahnpraxis entwickelt, die der Gesetzgeber rechtlich zu begegnen versucht hat. Insbesondere Startup- Unternehmen können wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen wirtschaftlich schwer belasten.
Die Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung können sehr unterschiedlich sein. So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. beim Internetmarketing (GoogleAds, Affiliate Marketing, vergleichende Werbung, Rabattaktionen etc.), bei der E-Mail-Werbung, aber auch bei "trivialen" Dingen wie bei Informationspflichten (z B. Impressumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung) eine zentrale Rolle. Selbst fehlerhafte AGBs können über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, da dadurch Wettbewerbsvorteile erreicht und Verbraucher benachteiligt werden können. Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Nachahmungsschutzes, bei geschäfts- schädigenden Äußerungen oder beim Abfang von Kunden relevant. Ebenso kann aber auch der Irreführungsschutz von großer Bedeutung sein, wie z.B. bei irreführenden Angaben beim Preis oder der Produktbeschreibung. | | Natürlich können auch spezialgesetzliche Marktverhaltensregeln z.B. aus dem Arzneimittelwerberecht, dem Lebensmittelrecht, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Kosmetikrecht oder Standesrecht Bedeutung erlangen.
Wir stehen Ihnen mit unserem wettbewerbsrechtlichen Fachwissen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, sich optimal im Wettbewerb zu behaupten. Zur Vermeidung teurer wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen prüfen wir für Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre Webseite abmahnsicher und Ihre geplante Werbekampagnen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht steht. Wird Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen, prüfen wir die Berechtigung der Abmahnung, beraten Sie über die Handlungsmöglichkeiten und setzen die Ihnen ggf. zustehenden Gegenansprüche - z.B. im Wege einer negativen Feststellungsklage - durch. Umgekehrt setzen wir natürlich auch Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche durch, wenn sich Konkurrenten Ihnen gegenüber wettbewerbswidrig bzw. sich nicht marktkonform verhalten. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. beim „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V.“ gehört der Kampf gegen Nachahmerprodukte (z.B. Look-a-likes) zu einem Spezialgebiet von uns.
Näheres zum Wettbewerbsrecht finden Sie inbesondere in dem Fachgebiet "Werbe- und Marketingrecht" und unter „Abmahnung & Prozessrecht". Um mehr zu der Relevanz des Wettbewerbsrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Internet- und Domainrecht) und dann auf die Unterrubrik „Wettbewerbsrecht“.
Die für das „Wettbewerbsrecht“ relevanten Gesetze und unsere jeweils angebotenen Dienstleistungen finden Sie in dem rechten Tab-Menü aufgelistet. | |
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