Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) mahnt derzeit massenhaft Online-Händler wegen u.a. fehlender Herstellergarantie ab.
RA Dr. Oliver S. Hartmann erwirkt wichtiges Urteil für die SEO-Branche: Werden in einem Vertrag zur Suchmaschinen-Optimierung keine eindeutigen erfolgsbezogenen Ziele festgelegt, liegt grundsätzlich ein Dienstvertrag vor. Die Vergütung ist daher zu zahlen, auch wenn es tatsächlich nicht zur einer Verbesserung der Positionierung in der Trefferliste gekommen ist.
In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.
Zur Verstärkung unseres Berliner Büros am Kurfürstendamm suchen wir in Teilzeit eine/n Bachelor of Laws. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich flexibel vereinbar.