In der Abmahnung wird beanstandet, dass der Online-Händler über die (tatsächlich bestehende) Herstellergarantie und die Garantiebedingungen des Herstellers nicht informiert hat.
Damit sind eine Vielzahl von Online-Händler von Abmahnungen bedroht. Denn unzählige Hersteller aus den verschiedensten Produktkategorien bietet Herstellergarantien an, wovon der OnlineHersteller meist selbst gar nichts weiß. Aktuell sind Abmahnungen bekannt aus den Produktkategorien Smartphones, Haushaltsgeräte (wie kabellose Handstaubsauger), Fitnessarmbänder, Werkzeuge, Fahrzeugersatzteile verschiedener Markenhersteller.
Wir empfehlen keine Unterlassungserklärung voreilig abzugeben, sondern die Berechtigung der Abmahnung sowie die Formulierung der Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen zu lassen. Bislang ist die Rechtslage noch weitgehend ungeklärt und eine zu weitgehende Unterlassungserklärung birgt die Gefahr, dass im weiten Schritt eine Vertragsstrafe gegen den Online-Händler geltend gemacht wird.
Nähere Informationen zu Abmahnungen und Reaktionsmöglichkeiten finden sich hier https://www.kmu-kanzlei.de/index.php/deutsches-recht/fachgebiete/abmahnungen-prozessrecht, speziell für das Wettbewerbsrecht hier: https://www.kmu-kanzlei.de/index.php/deutsches-recht/fachgebiete/abmahnungen-prozessrecht/wettbewerbsrecht