UNSERE FACHGEBIETE IM DEUTSCHEN RECHT

Wir denken nicht in den Kategorien von einzelnen Rechtsgebieten, sondern vertreten Sie rechtsübergreifend in bestimmten Fachgebieten

 

Wir denken daher nicht in den Kategorien von einzelnen Rechtsgebieten, sondern vertreten rechtsübergreifend in bestimmten Fachgebieten. Auf unserer Webseite finden Sie deshalb in jedem Fachgebiet jeweils eine Unterteilung in die für das Immaterialgüter- und Medienrecht wichtigen Rechtsgebiete: Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Design-, Patent-, Persönlichkeits-, Vertrags- und sonstiges Recht.

Wählen Sie im obigen Menü das für Sie relevante Fachgebiet aus, um mehr über die in diesen Fachgebieten wichtigen Rechtsgebiete und unsere dort jeweils angebotenen Dienstleistungen zu erfahren.

 

Eine kompetente Beratung im Immaterialgüter- und Medienrecht erfordert umfassende Fachkenntnisse in einer Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten. So stellt z.B. das "Internetrecht" eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten dar, wie insbesondere dem Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- Vertrags-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht.