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Urheberrecht

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Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss ein Unterlassungsschuldner nicht nur die abgemahnten Fotos von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern sogar darauf hinwirken, dass die Verletzungshandlung auf fremden Webseiten beendet wird (hier abgelaufene eBay-Auktionen). Erfolgt dies nicht, muss der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe zahlen.

BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 76/13- „CT-Paradies“

Wenn ein Möbelhaus auf einem Foto in seinem Produktkatalog sowie auf seiner Internetpräsenz im Hintergrund das Gemälde eines Künstlers abbildet, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

BGH, Urteil vom 17.11.2014 (Az. I ZR 177/13)

DJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr (LG Potsdam, Urteil vom 09.12.2010, Az. 2 O 232/10)

InDe® Rechtsanwälte haben ein interessantes „Präzedenzurteil“ im Zusammenhang mit unlizenzierten Textnutzungen im Internet vor dem Landgericht Potsdam erwirkt. Es geht um die Frage, in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt wird.